Verpflichtende Selbsttests
Als Grundlage für eine gelingende Wiederaufnahme des Wechselunterrichts in naher Zukunft sieht die Landesregierung eine verlässliche Durchführung von zwei Schnelltests pro Woche und Schülerin/Schüler vor:
„Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.“
„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (Schulmail vom 08. April 2021)
Diese Vorgaben des Ministeriums sind hier eindeutig und für uns bindend.
Pädagogische Betreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Es handelt sich dabei um ein reines Betreuungsangebot und nicht um Unterricht vor Ort. Auch für Schülerinnen und Schüler, die betreut werden, gilt die Testpflicht. Das Antragsformular für die pädagogische Betreuung finden Sie
> hier.