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04.11.2021

Wegfall der Maskenpflicht ab 2. November

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

das Schulministerium hat heute beschlossen, dass ab dem 2. November die Maskenpflicht auf einem festgelegten Sitzplatz im Unterricht für Schülerinnen und Schüler entfällt. Im Folgenden wird diese Neuregelung genauer dargelegt:

 

Ab dem 2. November 2021 wird für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorgesehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

 

  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
     
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
     
  • Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
     
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
     
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

 

Mit herzlichen Grüßen

Alexandros Syrmoglou und Johannes Leenen