Auslandsaufenthalt in der Jahrgangsstufe 11

Schüler(innen) schildern nach ihren Auslandsaufenthalten in der Jahrgangsstufe EF von sehr unterschiedlicher Dauer (3-12 Monate) ihre Erfahrungen in individueller und vielfältiger Weise.
Die Fotos zu den Beiträgen haben sie gleich mitgeliefert. Mit der Präsentation dieser Berichte auf unserer Homepage sollen u.a. auch unsere Mittelstufenschüler(innen) zur Nachahmung angeregt werden.

 

Bis jetzt haben folgende Schüler Berichte geschrieben:

Kriterien für den Aufenthalt

Für einen Auslangsaufenthalt benötigt man eine lange Unterrichtsbefreiung. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Unterrichtsbefreiung auszusprechen:


Die Noten der Hauptfächer in der Jahrgangsstufe 10

1. entsprechen im Durchschnitt der Note gut
oder
2. entsprechen im Durchschnitt der Note befriedigend.

Zu 1:

Die Eltern beantragen auf der Basis der Noten von 9.1 (in Fortsetzung der Leistungen der Stufe 8) eine Vorversetzung ihres Kindes nach Klasse 9 unter Überspringen der Jahrgangsstufe EF in die Stufe Q1. Wird diesem Antrag stattgegeben, kann die Jahrgangsstufe 11 als komplettes Auslandsjahr genutzt werden. Dieses Jahr würde allerdings auf die maximale Verweildauer in der Oberstufe angerechnet, so dass der Unterricht bei der Rückkehr in der Jahrgangsstufe Q1 fortgesetzt werden muss und eine Wiederholung nicht mehr möglich ist. Dieser Nachteil wirkt sich so aus, dass von der Vorversetzung nur besonders leistungsstarke Schüler(innen) Gebrauch machen.

Zu 2:

Auch in diesem Fall gilt das Halbjahrszeugnis von 9.1 als Basis (s. zu 1) für eine Beurlaubung. Die Eltern stellen diesen Antrag für den als Auslandsaufenthalt beabsichtigten Zeitraum. Die Rückkehrer nehmen den Unterricht sofort in der Jahrgangsstufe EF wieder auf. Am Ende dieser Stufe muss die Versetzung in die Jgst. Q1 erreicht werden. Bei einem einjährigen Aufenthalt kann der Unterricht in der Jgst. Q1 oder nach einem Antrag auf freiwillige Wiederholung in der Jgst. EF aufgenommen werden.

Kürzere Auslandsaufenthalte werden in der Regel für das erste Schulhalbjahr geplant, weil so der Unterrichtsausfall leichter nachgearbeitet werden kann. Für Schüler(innen) mit Latein als zweiter Fremdsprache wird das Latinum mit der Note ausreichend und besser bei der Versetzung in die Jgst. Q1 erreicht.

Sollten Sie, liebe Eltern, oder ihr, liebe Schüler(innen) an eine solche Maßnahme denken oder gar - wie einige unserer Berichterstatter - sogar davon träumen, dann nehmen Sie/ihr bitte rechtzeitig, also möglichst zu Beginn der Klasse 9 mein Angebot zu einer entsprechenden Beratung war.