Stipendium zur Unterstützung eines Praktikums in Frankreich

Mehr Informationen zum Stipendium und zum Ablauf des Programms

Voraussetzungen
Das Stipendium richtet sich an junge Leute im Alter von 16 bis 30 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland (eine Bewerbung pro Kandidat).
Die Teilnehmer verpflichten sich, ihre Erlebnisse und Erfahrungen in Form eines aussagekräftigen und ausführlichen Berichts einzureichen.
Spätestens zwei Monate nach Beendigung des Aufenthalts sind dem DFJW der Bericht sowie eine Praktikumbescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.

Aufenthaltsdauer
Das Praktikum muss 4 mindestens Wochen dauern.
Das Praktikum kann das ganze Jahr über, je nach Disponibilität des Praktikanten und des Arbeitgebers, absolviert werden.

Ablauf des Programms
Der Jugendliche ist in Frankreich bei einer Verwaltungseinrichtung wie z.B. Rathaus, Fremdenverkehrsamt oder in einem französischen Unternehmen tätig.
Die Organisation (Suche nach Arbeitsstelle und Unterkunft) sowie die Haftung des Aufenthalts werden in der Regel vom Partnerschaftskomitee oder der Stadtverwaltung übernommen.

Wichtig
Das DFJW kann weder eine Stelle noch eine Unterkunft vermitteln.
Das DFJW greift in keinem Fall in die Versicherungs- und Arbeitsverträge ein.
Die Praktika werden in der Regel vergütet. Die Entscheidung darüber trifft allein der Arbeitgeber

Stipendienbetrag und Kontakt

Stipendienbetrag

Aufenthaltskosten
Der Stipendiat erhält einen pauschalen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 300 €.

Reisekosten
Die Wahl des Verkehrsmittels ist beliebig.
Das DFJW gewährt einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss (ca. 80% des Zugtickets - 2. Klasse).

Zahlung des Stipendiums
Kurz vor Beginn des Aufenthalts wird der gesamte Stipendienbetrag auf das vom Teilnehmer angegebene Konto überwiesen.
Wichtig
Das DFJW behält sich die Rückforderung des gesamten Stipendienbetrags vor, falls der Teilnehmer im Anschluss an seinen Aufenthalt keinen Erfahrungsbericht vorlegt.

Das DFJW behält sich weiterhin vor, die eingereichten Erfahrungsberichte für seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Ausstellungen, etc.) zu verwenden.

Die finanzielle Unterstützung durch das Stipendium begründet auf keinen Fall einen Rechtsanspruch.

Das DFJW kann bei Verstoß gegen die oben aufgeführten Bedingungen eine Teil- bzw. die Gesamtrückerstattung des Stipendiums verlangen.

Kontakt
zu den DFJW-Stipendien

Deutsch-Französisches Jugendwerk
Referat "Kennenlernen und Entdecken" - Sarah Florence Gaebler
Molkenmarkt 1
D-10179 Berlin
Tel. : 030 288 757 31
gaebler@dfjw.org

zu Frankreich:

Maison de la France,
Westendstr. 47
60325 Frankfurt/Main
Tel. : 0190/570025 (0,62 Ct./Minute)
www.franceguide.com

zu Bahnfahrten in Frankreich:
SNCF - Französische Eisenbahnen
Lindenstr. 5
60325 Frankfurt/Main
Tel. : 0180/5218238 (12 Ct./Minute)
www.raileurope.de
Quelle: www.ofaj.org        Deutsch-Französisches Jugendwerk